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Deutsches Institut für Japanstudien

Stipendienordnung für Promovierende

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(Stand 31.07.2024)

Das Deutsches Institut für Japanstudien Tokyo (DIJ Tokyo) ist ein Forschungsinstitut der Max Weber Stiftung, einer bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Max Weber Stiftung wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Ziel der Förderung

Die Förderung von Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in verschiedenen Karrierestufen ist dem DIJ Tokyo ein wichtiges Anliegen. Es fördert Forschungsaufenthalte in Japan, die im Rahmen von Promotionsvorhaben stattfinden.

Vergabegrundsatz

Es werden Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten gefördert.

Ein Anspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Stipendienzusagen stehen grundsätzlich unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

Während der Dauer des Stipendiums darf kein anderes Stipendium bezogen und kein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht beurlaubt werden können, können kein Stipendium des DIJ erhalten. Als Nachweis der Beurlaubung ist ein entsprechendes Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen.

Antrag

Die Stipendien werden mindestens einmal jährlich ausgeschrieben. Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Max Weber Stiftung und ist an den Direktor des Deutschen Instituts für Japanstudien Tokyo zu richten.

Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums sind:

  • Einschreibung in einem Promotionsstudiengang – Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum zur Promotion eingeschrieben sein,
  • für das Forschungsvorhaben erforderliche Kenntnisse der japanischen und gegebenenfalls der englischen Sprache.

Folgende Unterlagen und Angaben sind erforderlich:

    1. Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis,
    2. Forschungsvorhaben mit Hinweisen zu methodischem Vorgehen, Bearbeitungsstand und Arbeitsprogramm während des Japanaufenthalts (max. fünf Seiten),
    3. Angaben zur präferierten Stipendienlänge und des Stipendienbeginns.
    4. ein Gutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers des Promotionsvorhabens,
    5. eine Erklärung, dass für den beantragten Zeitraum kein weiteres Stipendium angenommen wird,
    6. Kopien von Hochschulzeugnissen (in der Regel Bachelor und Master),
    7. Zeugnisse über Sprachkenntnisse.

Bei Rückfragen können Sie sich an stipendien@dijtokyo.org wenden. Unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Das DIJ Tokyo ist bestrebt, innerhalb von 6 Wochen nach Bewerbungsschluss eine Entscheidung über die Stipendienvergabe zu treffen.

Stipendienhöhe und Auszahlung

Das Stipendium beträgt zurzeit monatlich 2.400 Euro. Zur Deckung der Flugkosten für die Hin- und Rückreise von Deutschland nach Japan erhält die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eine Pauschale in Höhe der Kosten eines günstigen Economy Fluges. Fahrtkosten innerhalb Japans können in der Regel nicht erstattet werden. Eltern erhalten für mitreisende Kinder eine Zulage von zurzeit monatlich 300,- Euro pro Kind.

Die erste Stipendienrate wird bei Antritt des Stipendiums nach der Vorstellung im Institut überwiesen. Die nachfolgenden Raten werden jeweils zum Monatsersten übermittelt. Die letzte Rate wird zunächst anteilig ausgezahlt. Die Überweisung der Schlusszahlung erfolgt nach erfolgreicher Abgabe des Stipendienberichts. Die Auszahlung erfolgt in Euro auf ein SEPA-Konto.

Visum und Krankenversicherung

Stipendiatinnen und Stipendiaten benötigen für den Aufenthalt in Japan ein entsprechendes Visum (derzeit „Visa Cultural Activities“), bei dessen Beantragung das DIJ unterstützt und das notwendige Certificate of Eligibility beantragt. Die Einreise ist nur mit einem Reisepass möglich, der über den gesamten Aufenthalt gültig ist.

Es wird empfohlen, vor Antritt des Stipendiums eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Japan abzuschließen. Der Stipendienempfänger oder die Stipendienempfängerin ist selbst verantwortlich für die Deklaration und Abführung von eventuellen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die sich aus dem Stipendium ergeben.

Verpflichtungen

Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat/in die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Max Weber Stiftung anzuerkennen und danach zu handeln.

Es wird vorausgesetzt, dass die Geförderten ihre volle Arbeitskraft auf das Forschungsvorhaben konzentrieren. Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sich über die Forschung am Institut vorab informieren. Sie nehmen während ihres Aufenthalts an den regelmäßigen Institutsmeetings teil und stellen dort zu Beginn auch ihr Forschungsvorhaben vor. Ebenso wird die Teilnahme an den öffentlichen Abendvorträgen des Instituts erwartet, ausgenommen sind lediglich jene Stipendiaten und Stipendiatinnen, die sich zu Forschungszwecken außerhalb Tokyos aufhalten. Die Ergebnisse referieren sie gegen Ende ihres Aufenthalts in einer DIJ-Study Group. Spätestens drei Monate nach Ablauf der Stipendienzeit reichen sie einen ausführlichen schriftlichen Abschlussbericht über ihre Forschungsarbeit während der Zeit am DIJ ein.

Der Arbeitsort während des Stipendiums ist in der Regel das DIJ.

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, dem DIJ den erfolgreichen Abschluss ihrer Promotion mitzuteilen. Sie erklären sich bereit, ein Exemplar ihrer publizierten Dissertation der Bibliothek des DIJ zur Verfügung zu stellen.

Mit der Annahme eines Stipendiums erklären sich Stipendiatinnen und Stipendiaten mit der Publikation allgemeiner Angaben zum Stipendium (Name, Projekttitel) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des DIJ Tokyo einverstanden.

Der Direktor des Instituts kann die Gewährung des Stipendiums widerrufen, wenn gegen die Stipendienordnung verstoßen wird oder falls Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen.

Wichtige Hinweise

Mit der Zusage eines Stipendiums wird kein Arbeitsverhältnis zur Max Weber Stiftung (DIJ Tokyo) begründet. Stipendiatinnen und Stipendiaten vertreten weder das DIJ Tokyo noch die Max Weber Stiftung nach außen. Institutsinterna dürfen nicht nach außen getragen werden. Personenbezogene Daten dürfen ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn die Nutzung dieser Daten ist gesetzlich erlaubt.

Datenschutz

Gemäß den Vorgaben der Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir auf die Datenschutzhinweise unserer Webseite hin.

Aktuelle Ausschreibung

Japan-Stipendien für Promovierende (Bewerbungsfrist 15. September 2024)

Ausschreibung (PDF)

Link zum Online-Bewerbungsportal

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