Vormundschaft für Volljährige
Januar 2007 - Oktober 2015
Japans Bevölkerung ist eine der am schnellsten alternden der Welt. Im Jahr 2010 betrug die Alterungsrate bereits 22,57 Prozent. Damit ist heute bereits jede(r) Fünfte über 65 Jahre alt. Prognosen des National Institute of Population and Social Security Research zufolge wird im Jahre 2035 eine Alterungsrate von 33,7 Prozent erwartet. Im Jahre 2055 soll sie 40,5 Prozent erreichen. Eine der Begleiterscheinungen dieser schnellen Alterung der japanischen Gesellschaft ist die Zunahme der an Demenz erkrankten Senioren.
Der rapide Anstieg des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung vollzieht sich vor dem Hintergrund eines gesellschaftlichen Wandels. Die Verbreitung der Kernfamilienbildung, der Rückgang der Geburtenrate, die zunehmende Partizipation von Frauen an der Erwerbstätigkeit sowie die steigende Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte der über 65-Jährigen sind Faktoren, die den familiären Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte und alte Menschen Grenzen setzen. In Japan wird die Zahl der an Demenz erkrankten Menschen bereits auf ca. 2 Millionen geschätzt. Zuzüglich der Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung bzw. Erkrankung beträgt die Zahl derer, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, heute ca. 5 Millionen.
Angesichts der zu erwartenden Entwicklung wurde das japanische Vormundschaftsrecht für Volljährige neu gestaltet und im Jahre 2000 in Kraft gesetzt. Das alte Vormundschaftsgesetz, welches die Entmündigung bzw. Quasi-Entmündigung der Betroffenen voraussetzte, wurde aufgehoben. Dieses Projekt befasst sich im deutsch-japanischen Vergleich mit der Akzeptanz des neuen Vormundschaftsrechts in der Bevölkerung und mit der Rekrutierung und Ausbildung der Bürger und Bürgerinnen zum gesetzlichen Vormund.